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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.1999 - B 1 S 63/99   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.1999 - B 1 S 63/99 (https://dejure.org/1999,21344)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.07.1999 - B 1 S 63/99 (https://dejure.org/1999,21344)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - B 1 S 63/99 (https://dejure.org/1999,21344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. November 2020 - 11 ZB 20.642, juris Rn. 37; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - OVG 1 S 35.12, juris Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 6. Juli 1999 - B 1 S 63/99, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 13 S 1013/22, juris Rn. 13.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 1 S 35.12

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen bei

    Es bestehen zwar keine Bedenken dagegen, dass die der Unzuverlässigkeitsprognose zugrunde liegenden Umstände für einzelne Fahrzeuge nicht teilbar (vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2011, a.a.O.) oder für alle der von dem Antragsteller geführten Taxiunternehmen von Relevanz sind (vgl. für die Übertragbarkeit im Bereich von Güterkraftverkehrsunternehmen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 1999 - B 1 S 63/99 - GewArch 1999, 482); auch spricht im vorliegenden Fall für die Würdigung des Antragsgegners, dass der Antragsteller bei seiner mündlichen Anhörung erklärt hat, dass er die Daten der für die L... GmbH konzessionierten Taxen für den Antrag auf Erneuerung der Genehmigung erst aus einer für sämtliche Fahrzeuge umfassend geführten Excel-Tabelle habe herauslösen müssen, so dass davon auszugehen ist, dass die Einnahmeursprungsaufzeichnungen in allen von ihm geleiteten Taxiunternehmen in gleicher Weise geführt werden und deshalb die insoweit festgestellten erheblichen Mängel überall in gleicher Weise vorliegen.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Es liegt indessen auf der Hand, dass schwere Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. nicht beliebig gewichtet werden durften, sondern ihnen schon aufgrund dieser Schwere im Rahmen der gebotenen Betrachtung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6) besondere Bedeutung zukam.

    Die von der Klägerin formulierte Frage, "ob die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nur dann gegeben ist, wenn die sich an das Insolvenzverfahren anschließende Restschuldbefreiung erteilt worden ist, oder ob das bisherige Verhalten des Gewerbetreibenden für die persönliche Zuverlässigkeit spricht", ist schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Beurteilung der hier in Rede stehenden Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden stets ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und dies bereits durch die vorhandene Rechtsprechung (vgl. etwa OVG LSA Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6, m. w. N.) hinreichend geklärt ist.

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist grundsätzlich unteilbar und für alle der von dem Unternehmer geführten Unternehmen von Bedeutung (vgl. OVB Bln.-Bbg., B.v. 12.6.2012 - OVG 1 S 35.12 - juris Rn. 15; OVG LSA, B.v. 6.7.1999 - B 1 S 63/99 - NZV 2000, 56 = juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Maßgeblich ist insoweit, ob aus den betreffenden Verstößen darauf geschlossen werden kann, dass der Unternehmer künftig bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachten oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens schädigen oder gefährden würde (OVG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 3 Bs 182/11 - juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.07.1999 - B 1 S 63/99 - juris Rn. 5; Fielitz/Grätz a. a. O. § 13 Rn. 11 f. jew. m. w. N.; Heinze in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl., § 13 Rn. 33).
  • VG Stade, 16.04.2013 - 1 A 1366/12

    Widerruf der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

    Dieser Grundsatz hat für das gesamte Verkehrsrecht Bedeutung (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.7.1999 - B 1 S 63/99 -) und findet insbesondere auch bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr Anwendung (BVerwG, Urt. v. 20.11.1970 - VII C 73.69 -, BVerwGE 36, 288. So kann die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder Geschäftsführers im Güterkraftverkehr auch aus Verfehlungen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in einem anderen Gewerbeunternehmen geschlossen werden, wenn diese auf eine Unzuverlässigkeit des Unternehmers auch in der Zukunft schließen lassen und zwar insbesondere dann, wenn die Verfehlungen einschlägig für das in Rede stehende Güterkraftverkehrsgeschäft sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.7.1999 - B 1 S 63/99 - , juris m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 06.07.2001 - 6 B 58/01

    Bußgeldbescheid; Güterkraftverkehrsgenehmigung; Tageslenkzeiten;

    Soweit sich die Antragstellerin darauf beruft, trotz der extrem hohen Anzahl an festgestellten Verstößen sei es bislang zu keinem Unfall gekommen, ist dies ohne rechtliche Bedeutung, weil durch die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis nach dem GüKG nicht ein in der Vergangenheit liegendes Tun oder Unterlassen geahndet, sondern einer zukünftigen Rechtsgütergefährdung vorgebeugt werden soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.07.1999 - B 1 S 63/99 -).
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